AGB

1. Teilnahmebedingungen bei Abend- und Samstagsklassen

Die Kurse haben eine feste Laufzeit von 12 Wochen. Während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der 12 Wochen verlängert sich der Kurs auf unbestimmte Zeit, wenn dem Sekretariat des Veranstalters nicht spätestens 1 Woche vor Ablauf des Kurses eine schriftliche Kündigung zugeht. Der Kurs ist ab dem Verlängerungszeitpunk jederzeit mit einer Frist von 11 Wochen kündbar. Nach Ablauf der ersten 12 Wochen kann auch eine längere oder kürzere (4 oder 8 Wochen) feste Laufzeit für den Fortsetzungskurs vereinbart werden. Bei festen Laufzeiten bis 12 Wochen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Kursgebühr ist im voraus für jeweils 12 Wochen zu zahlen. Auf Wunsch kann nach Ablauf der ersten 12 Wochen auch eine monatliche Zahlungsweise vereinbart werden. Die Kursgebühr bei monatlicher Zahlungsweise bestimmt sich nach der dem Teilnehmer übergebenen Preisliste. Eine Einzelstunde dauert 45 Minuten, eine Doppelstunde 90 Minuten. Die Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpfl ichtung zur Zahlung der laut Preisliste geltenden Gebühren. Ersatz oder Vergütung für versäumte Unterrichtstunden erfolgen nicht, auch nicht für ausgefallene Stunden durch Feiertage, Rosenmontag und Karnevalsdienstag. Die Osterferien (1 Woche) sind Schulgeldpfl ichtig und werden durchbezahlt, auch wenn in dieser Zeit kein Unterricht stattfi ndet. Während der Hauptferienzeit im Sommer (Monate Juni, Juli und August) läuft der Unterricht laut Stundenplan weiter. Der Stundenplan wird durch Rundschreiben rechtzeitig bekannt gegeben. Diejenigen Teilnehmer, welche im Sommer an einem Kurs mit fester Laufzeit ab 12 Wochen oder auf unbestimmte Zeit am Unterricht teilnehmen, haben die Möglichkeit, eine Verlängerung der Kurslaufzeit zu erhalten, wenn sie dem Sekretariat eine Woche vor der ersten Abwesenheit aus der Klasse ihre persönliche Urlaubszeit genannt haben. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden im Krankheitsfall die nicht besuchten Stunden ab der zweiten Krankheitswoche dem Teilnehmer gut geschrieben. Die Bildung der Klassen, die Erstellung des Stundenplanes, die Zuteilung der Lehrer und Schüler in die Klassen sind Sache der Schulleitung. Das Anpassen des Kursgeldes oder der Stundenzahl bei Klassen mit weniger als 5 Teilnehmern sowie die Aufhebung oder das Zusammenlegen kleinerer Klassen bleiben der Schulleitung vorbehalten.

2. Teilnahmebedingungen bei Einzelunterricht und Kleingruppen

Eine Einzelstunde dauert 45 Minuten. Die Unterrichtsgebühren sind für die festvereinbarte Unterrichtszeit bzw. Stunden im voraus zu entrichten. Unterbricht der Teilnehmer den Einzelunterricht und nimmt er die gebuchte Stundenzahl nicht innerhalb eines Jahres nach der letzten genommenen Unterrichtsstunde ab, so erlischt der Anspruch auf Unterricht, ohne daß eine Erstattung von Gebühren erfolgt. Festlegung und Änderungen oder Verlegung von Stunden können nur mit dem Sekretariat (nicht mit dem Lehrer) vereinbart werden. Die Absage oder Verlegung der nächsten Unterrichtsstunde ist spätestens am Vortag (Freitag für den Montag) bis 19.00 Uhr dem Sekretariat bekanntzugeben. Das gilt nur für Einzelunterricht und nicht für Kleingruppen. Alle zu spät abgesagten Stunden werden voll berechnet. Der Lehrer ist nicht verpfl ichtet, länger als 30 Minuten auf das Erscheinen des Teilnehmers zu warten. Erscheint der Teilnehmer verspätet, verfällt der Anspruch auf die erste Doppelstunde Unterricht des betreffenden Tages.

3. Teilnahmebedingungen bei Crash-Kursen

Crash-Kurse haben eine feste Laufzeit von 4 (Deutsch) oder 2 Wochen (Engl./Franz.). Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Kursgebühr ist im voraus unmittelbar nach der Anmeldung zu entrichten. Die Bildung der Klassen, die Erstellung des Stundenplanes, die Zuteilung der Lehrer und Schüler in die Klassen sind Sache der Schulleitung. Das Anpassen des Kursgeldes oder der Stundenzahl bei Klassen mit weniger als 5 Teilnehmern sowie die Aufhebung oder das Zusammenlegen kleinerer Klassen bleiben der Schulleitung vorbehalten

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